Immobilien, Häuser und Gebäude können vielerlei Eventualitäten ausgesetzt sein und unterliegen zumeist der Eigentumshaftung sowie Verursacherhaftung durch den Eigentümer oder Besitzer - Versicherungen für Haus, Hausbau und Grundstück können Risiken und Schadensfolgen finanziell abwehren oder begrenzen
Haus, Wohnhaus und Gebäude sowie Nebengebäude, Seitengebäude, Gartenhaus, Eigentumswohnung, Garage oder Garagen zu versichern, ist eigentlich sinnfällig, denn Werte, wie eine Bauimmobilie sowie Grundstück / Baugrundstück unversichert zu lassen, kann sich als fahrlässig, sogar nachlässig und damit als folgenschwerer Fehler erweisen. Hier bieten fast alle namhaften
Versicherer verschiedene Formen der Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung an.
Von besonderem Interesse sind diese Angebote der
Versicherungsgesellschaften für Wohngebäudeversicherungen (Gebäudeversicherungen, Immobilienversicherungen) naturgemäß für Involvierte: Bauherr, Eigentümer aber auch den nutzenden Mieter. Ein Versicherungsvergleich macht schnell die komplexe Angebotsvielfalt deutlich, denn zur Auswahl stehen z.B.
1) Gebäudeversicherung für den Eigentümer:
• Hausversicherung / Wohngebäudeversicherung
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht / Gebäudehaftpflicht
• Gewässerschadenhaftpflicht / Wasserschadenversicherung
• Vermieterrechtsschutzversicherung / Vermieterrechtschutz
•
Hausratversicherung.
2) Ferienhaus / Auslandsimmobilie
3) Gebäudeversicherung für Bauherren:
• gesetzliche
Unfallversicherung
• Bauherr-Haftpflichtversicherung / Bauherrnhaftpflicht
• Bauleistungs- und Bauwesenversicherung
•
Feuerversicherung bzw. Feuerschutzversicherung
• Baufertigstellungsversicherung
• Versicherung zur Eigenleistungs-Ausfall-Garantie.
4) Gebäudeversicherung für den Mieter:
•
Hausratsversicherung / Versicherung Hausrat
•
private Haftpflichtversicherung
•
Rechtschutz für Mieter / Mieterrechtsschutzversicherung.
Die
Risikoabsicherung steht im Mittelpunkt fast aller angebotenen Gebäudeversicherungen und artverwandter
Versicherungsangebote. Deshalb sind häufig zu regulierende Schadensereignisse
Brand, Schaden durch Leitungswasser, Sturm sowie Hagel. Im Prinzip kann man alle Elementarschäden versichern lassen - nur die Prämien und Vertragsbedingungen sind dann zumeist detailliert zu vereinbaren. Eine zusätzlich sinnvolle Vertragsoption kann eine Versicherungsleistung bei Schäden durch Strom / Stromschaden bzw. Überspannungsschaden der technischen Hausanlagen ( z.B. Heizung, Schließ- und Türöffnungssysteme) sein.
Die Risiken, die für Gebäude u.ä. anfallen und die Schadensumme sowie die Beiträge einer
Versicherung mitbestimmen, sind bei den meisten Versicherern katalogartig, d.h. systematisch, detailliert aufgefächert - zum Beispiel in:
• Bauartklasse
• Typ der Dachung
• Standort (Risikozone)
• Art und Häufigkeit der Nutzung bzw. Bewirtschaftung
• Alter, Zustand und Zeitwert der Baulichkeit u.a.
Sämtliche Informationen entsprechen einem Kenntnisstand von ca. Mitte 2008 und sind ohne Gewähr.