Die Haftung im Schadensfall kann ganz erhebliche Dimensionen annehmen
Ganz allgemein wird wie folgt oder ähnlich definiert und formuliert: Die private Haftpflicht deckt die wesentlichen Risiken des alltäglichen Lebens ab ...
Was ist dabei zu beachten?
Mit einem Vertrag zur
Haftpflichtversicherung verpflichtet sich die bezogene Versicherungsgesellschaft zur Regulierung von Vermögensnachteilen, die dem Versicherungsnehmer aus Schadenersatzansprüchen Dritter erwachsen können. Die Haftpflicht gehört zu den häufig abgeschlossenen
Versicherungen, denn sie kann Folgen aus eventuellen Schadensereignissen abwenden helfen.
Die Privathaftpflicht (private Haftpflichtversicherung) sichert eine Person / deren Familie (Lebenspartner / Kinder) vor den finanziellen Auswirkungen jener Schäden, die diese Dritten zugefügt haben, sofern sie für diese gesetzlich verantwortlich sind. In der Regel umfasst das spezifische finanzielle Deckungen für folgende Schadenereignisse:
• Personenschaden bzw. Personenschäden
• Sachschaden bzw. Sachschäden wird die Instandsetzung / Statuswiederherstellung (sofern möglich) oder ein adäquater Ersatz der beschädigten Sache geleistet. Generell gilt der Zeitwert - auch bei Neuanschaffungen - als finanziell zu ersetzende Größe.
• Vermögensschaden bzw. Vermögensschäden - zum Beispiel bei Umsatz- oder
Verdienstausfall
• Schäden durch Kleintiere bzw.
Haustiere - zum Beispiel Katzen, Meerschweinchen, Vögel (Status der Mitversicherung), jedoch nicht
Hunde, Pferde und Rinder ...
Familienmitglieder sind als Verursacher von Schäden meistens bis zu einem bestimmten Lebensalter oder bis zum Ausbildungsende mitversichert (Mitversicherte) - in einigen Fällen allerdings nur mit Einschränkungen. Näheres regeln immer der bezogene Vertragstext resp. die Klauseln der Versicherungspolice.
Ausschlussklauseln, Obliegenheiten, Sonderregelungen, Deckungssummen und Fristen sind, wie bei allen anderen Versicherungsleistungen auch, vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen und zu beachten, denn diese sind im jeweiligen
Versicherungsvertrag vermerkt, sofern die Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht generelle Vorgaben oder Definitionen geben, die eine nähere Regelung überflüssig machen können (Rechtslage).
Eine Haftpflicht kann zur Abwehr unberechtigter Forderungen auch als passive
Rechtschutzversicherung / Versicherung zum Rechtsschutz im Klagefall des vermeintlich Geschädigten fungieren.
Vorsätzliches Handeln des Versicherten ist natürlich von der Schadensbehebung durch den Versicherer prinzipiell ausgeschlossen.
Die Privathaftpflicht ist ein grundsätzlich positiv zu bewertendes Angebot der Versicherungswirtschaft, jedoch einzelvertraglich mit den individuellen Erfordernissen abzugleichen. Auch die Gestaltung der Prämien / Beiträge sollte vor einer Entscheidung für einen Vertrag im Bereich private Haftpflicht bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Vergleich des Interessenten liegen. Denn neben einer gewünschten allgemeinen oder differenten Geltungsreichweite sollte der Versicherungsvertrag natürlich auf der Ebene der Beiträge günstig sein.
Neben der Versicherung zur Privathaftpflicht existieren noch weitere Formen im Angebot private Haftpflichtversicherung:
• Privathaftpflichtversicherung
•
Pferdehaftpflicht
•
Hundehaftpflicht
• KFZ-Haftpflicht - Die vielleicht bekannteste Form der Haftpflichtversicherungen, ist die der Autohaftpflicht (auch Kfz-Haftpflichtversicherung), die wegen der potenziellen von einem Kfz ausgehenden Betriebsgefahr jedem Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben ist.
• Haushaftpflicht
• Öltankhaftpflicht
• Bauherrenhaftpflichtversicherung
• Betriebshaftpflicht
• Zwingerhaftpflicht ...
• Jagdhaftpflicht - Der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung für schusswaffenführende Personen wie Forstbeamte, Förster, Forstaufseher, Berufsjäger und Jagdaufseher ist per Gesetz bindend.
Die Angebote der meisten Haftpflichtversicherer sind hochgradig standardisiert, können jedoch auch bedarfsgerecht angepasst werden. Das kann allerdings die
Prämienberechnung nicht selten beeinflussen.
Sämtliche Informationen entsprechen einem Kenntnisstand von ca. Mitte 2008 und sind ohne Gewähr.